FAQ
Das Elterngeld beträgt in der Regel 65% bis 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Bei niedrigen Einkommen kann der Prozentsatz auf bis zu 100% ansteigen.
Du benötigst folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Steuerbescheid bei Selbstständigen)
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld oder Arbeitgeberzuschuss
- Nachweis der Krankenversicherung und Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers (falls angestellt)
Basiselterngeld kann bis zu 12 Monate bezogen werden. Wenn der andere Elternteil ebenfalls mindestens 2 Monate in Elternzeit geht, gibt es zusätzlich 2 sogenannte „Partnermonate“, sodass zusammen bis zu 14 Monate möglich sind. ElterngeldPlus kann den Bezugszeitraum verdoppeln, wobei pro Monat maximal die Hälfte des Basiselterngeldes gezahlt wird.
Basiselterngeld wird bis zu 12 Monate gezahlt, bei Partnermonaten bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus wird über einen längeren Zeitraum gezahlt (bis zu 24 oder 28 Monate), jedoch nur in Höhe der Hälfte des Basiselterngeldes. ElterngeldPlus ist besonders sinnvoll, wenn du während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitest.
Ja, du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dein Elterngeld wird dann aber anteilig gekürzt, abhängig von deinem Zuverdienst. Mit ElterngeldPlus kannst du Teilzeit arbeiten und trotzdem einen Teil des Elterngeldes erhalten, was die finanzielle Belastung mildert.
Der Antrag kann rückwirkend für die letzten 3 Lebensmonate deines Kindes gestellt werden. Daher solltest du den Antrag möglichst früh stellen, um keine Bezugsmonate zu verlieren. Am besten bereitest du die Unterlagen schon während der Schwangerschaft vor, damit du den Antrag direkt nach der Geburt einreichen kannst.